Zentrum für Ergotherapie Lichtenberg
Handtherapie 1 menuWirbelsaule 1 menuKindertherapie 1 menuNeurologie 1 menuPsychosozialetherapie 1 menuGeriatrie 1 menuTeam 1 menuRx 1 menuHausbesuche 1 menu

Muss ich als Patient etwas beachten?

 

Krankenkassen:

Das Wichtigste ist, dass  innerhalb von zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum ein erster Behandlungstermin stattfinden muss. Ausnahme: wenn der Arzt, an der dafür vorgesehenen Stelle, ein anderes Datum einträgt.
Eine Unterbrechung in der Behandlung darf nicht länger als 2 Wochen dauern.
Verordnungen, die nicht korrekt ausgestellt sind, werden von den Krankenkassen nicht anerkannt. Für uns bedeutet dies konkret, dass diese Rezepte nicht bezahlt werden. Daher prüfen wir alle Verordnungen auf deren Richtigkeit.

 

Berufsgenossenschaft:

Die erste Behandlung sollte innerhalb von einer Woche nach dem Ausstellungsdatum stattfinden. Vor allem wenn Sie noch Krankgeschrieben sind ist ein regelmäßiges erscheinen zu Therapie zwingend erforderlich.