Muss ich für Ergotherapie bezahlen?

 

Die Krankenkassen fordern zur Zeit 10% der Gesamtbehandlungskosten, plus 10€ pro Verordnung (Rezept) von den Versicherten als Eigenanteil ein. Dies ist die sogenannte Zuzahlung. Jeder Versicherte muss nur eine bestimmte Summe im Jahr bezahlen. Diese ist von den Einkünften abhängig. Menschen mit anerkannten chronischen Krankheiten müssen weniger bezahlen. Man kann sich von der Zuzahlung für das laufende Jahr befreien lassen. Ein Teil unserer Klienten leistet die entsprechende Summe im Voraus, so dass sie vom ersten Tag des Jahres keine Zuzahlungen mehr bezahlen müssen. Ein anderer Teil wartet bis die erforderliche Summe erreicht ist und lässt sich dann im Laufe des Jahres befreien.  Noch Andere warten bis das Jahr abgelaufen ist und lassen sich alles Geld, welches Sie zu viel zugezahlt haben, von der Krankenkasse rückwirkend erstatten.

Wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Krankenkasse, um zu erfahren, wie und was Sie machen müssen, um sich von der Zuzahlung befreien zu lassen.

Es gibt aber Menschen die im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen von der Zuzahlung grundsätzlich befreit sind, dazu gehören:

  • Kinder unter 18 Jahren
  • Patienten der Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfälle)